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  • Was unterscheidet die Mütterpflegerin von einer Haushaltshilfe?
    Eine Haushaltshilfe kümmert sich ausschließlich um den Haushalt. Es gibt keine Beratung oder Unterstützung rund um Geburt und Wochenbett. Der Schwerpunkt der Mütterpflege bezieht sich auf das Wohlergehen der Mutter und deren Familie.
  • In welchen Fällen kann mir der Arzt auf Grundlage von § 24h SGB V oder § 38 SGB V ein ärztliches Attest für deinen Einsatz bei mir erstellen?
    Ein paar Beispiele findest Du hier: ​​ · Anordnung von Bettruhe zur Vermeidung einer Fehl- oder Frühgeburt · Die Zeit nach einem Kaiserschnitt · Die Zeit nach einer Operation · Geburtsverletzungen · Wundheilungsstörungen · Krankenhausaufenthalt · Depressive Verstimmungen · Erschöpfungszustände/ Schlafstörungen · (Drohende) Wochenbettdepression
  • Wie genau helfe ich als Mütterpflegerin?
    Ich höre Dir zu und organisiere mit Dir Deinen neuen Alltag. Gerne unterstütze ich Dich bei allen Fragen rund ums Wochenbett. Ich helfe Dir beim Stillen und bei der Säuglingspflege, zeige Dir erste Rückbildungs,- Atem-und Entspannungsübungen oder gebe Dir eine entspannte Massage. Ich achte auf Deine Ernährung in der Schwangerschaft und in der Stillzeit, damit Du optimal mit allem versorgt bist, was Du und Dein Körper in dieser anspruchsvollen Phase brauchst. Herzlich gerne nehme ich Dir Dein Neugeborenes einmal ab, damit Du zur Ruhe kommst oder kümmere mich zeitweise um die Geschwisterkinder. Ich bin stets an Deiner Seite und einfach für Euch da!
  • Wie stelle ich einen Antrag bei der Krankenkasse?
    Vorab sei gesagt, die Mühlen der Krankenkassen können sehr langsam mahlen. Deshalb ist es ratsam, den Antrag bereits in der Schwangerschaft zu stellen, insofern der Bedarf hier vorab festgestellt werden konnte. Benötigte Dokumente wie z.B. die Geburtsurkunde können dann einfach nachgereicht werden. Zuerst solltest Du Dir das entsprechende Antragsformular Deiner Krankenkasse besorgen. Grundsätzlich läuft die Abrechnung für Mütterpflege unter Haushaltshilfe. Du kannst Dir das Formular entweder auf der Website der Krankenkasse herunterladen oder direkt dort anrufen und darum bitten. Solltest Du Hilfe bei der Antragsstellung brauchen, melde Dich gerne bei mir. Außerdem brauchst Du natürlich eine ärztliche Bescheinigung Deines Arztes. Achtung: Wenn die Krankenkasse die Kostenübernahme zusichert, musst Du Dich selbst auf die Suche nach einer Mütterpflegerin machen.
  • Kann man eine Mütterpflegerin bereits in der Schwangerschaft haben?
    Ich begleite Dich sehr gerne bereits in Deiner Schwangerschaft. Solltest Du eine entsprechende Indikation von Deinem Arzt haben, können auch hier die Kosten von der Krankenkasse übernommen werden. Indikationen hierfür können sein: · Du bist grundsätzlich gehemmt, Dich und Deine Familie zu versorgen und kein anderes Familienmitglied, das mit in Deinem Haushalt lebt, kann Deine Aufgaben übernehmen (über 14Jahre) · Vorzeitige Wehen · Symphysenschmerzen · Rückenschmerzen Genauere Infos hierzu findest Du im § 24h SGB V (Haushaltshilfe bei Schwangerschaft und Entbindung)
  • Wer kommt für die Kosten auf?
    Viele der gesetzlichen Krankenkassen kommen für die Kosten einer Mütterpflegerin auf. Die gesetzliche Grundlage bilden folgende Paragraphen: §24h SGB V (Haushaltshilfe bei Schwangerschaft und/oder Entbindung) – zuzahlungsfrei Voraussetzung sind eine ärztliche Verschreibung und das keine in Deinem Haushalt lebende Person Deine Aufgaben übernehmen kann (Achtung Elternzeit des Partners). §38 SGB V (Haushaltshilfe im Krankheitsfall) – zuzahlungspflichtig Auch hier ist eine ärztliche Verschreibung notwendig. Keine weitere Person Deines Haushalts ist in der Lage, diesen weiterzuführen und es lebt ein Kind unter 12 Jahren mit Dir zusammen. Die Dauer und die tägliche Einsatzzeit werden von den Krankenkassen individuell anhand der Bedarfssituation bemessen. Ich arbeite für einen festgesetzten Stundensatz und kann direkt mit den Krankenkassen abrechnen. Selbstverständlich kannst Du meine Leistung auch als private Leistung buchen. Kostenbeteiligungen für privat Versicherte sind abhängig von ihren vereinbarten Konditionen.
  • Warum ist eine Unterstützung im Wochenbett so wichtig?
    Das Wochenbett ist eine sehr intensive Zeit für Mutter und Kind um sich gegenseitig kennenzulernen und eine starke Bindung aufzubauen. Hat die Mutter hierfür Zeit und Ruhe, wirkt sich dies unmittelbar auf das Neugeborene aus. Du lernst auf Deinen angeborenen Instinkt zu hören und Dein Baby zu verstehen. Umso mehr Du als Mama unterstützt, beschützt und umsorgt wirst, umso stärker und stabiler kannst Du und Deine Familie in Dein neues Leben starten.
  • Kann man gleichzeitig eine Hebamme und eine Mütterpflegerin haben?
    Hebamme und Mütterpflegerin ergänzen sich sehr gut in Ihrer Arbeit. Es ist sogar richtig klasse, wenn Du das Glück hast, von beiden betreut zu werden. Die Kosten für eine Hebamme werden in jedem Fall von der Krankenkasse übernommen, auch wenn Du eine Mütterpflegerin beantragt hast.
  • Was ist eine Mütterpflegerin?
    Eine Mütterpflegerin hat Fachkenntnisse über Schwangerschaft, Wochenbett und das erste Lebensjahr eines Kindes und unterstützt die Mutter einfühlsam und ganz individuell in dieser besonderen Lebensphase. Du und Dein Wohlbefinden stehen für mich ganz klar im Mittelpunkt. Ich möchte Dich individuell entlasten. Um Deine Bedürfnisse herauszufinden, komme ich zu einem Erstgespräch zu Dir nach Hause. Melde Dich gerne bei mir.
  • Was unterscheidet die Mütterpflegerin von einer Hebamme
    Deine Hebamme kann in der Schwangerschaft deine medizinischen Vorsorgeuntersuchungen übernehmen. Nach der Geburt kontrolliert sie den Rückbildungsprozess bei der Mutter und den allgemeinen Gesundheitszustand von Mutter und Baby und ist deine wichtigste Ansprechpartnerin rund um die Geburt. Für einen Hausbesuch stehen ihr aktuell 30 Minuten Zeit zur Verfügung. In der Realität nehmen sich viele Hebammen meist mehr (unentlohnte) Zeit, die aber in der Regel auch nicht ausreichend ist. Eine Mütterpflegerin kommt, je nach Bedarf, mehrere Stunden täglich zu Dir nach Hause und kümmert sich um die Bewältigung des Alltags und um das Wohlergehen von Mutter und Baby. Sie nimmt sich Zeit für Dich und Deine Bedürfnisse und entlastet Dich da, wo Du es gerade brauchst. Eine Mütterpflegerin führt keine medizinischen Tätigkeiten durch und erstellt keine Diagnosen. Jedoch kann die Tätigkeit der Hebamme sinnvoll ergänzt und unterstützt werden.
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